Ein Bock im Garten ist genug – aber zwei Böcke verträgt kein Garten
|Der Garten ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung mit ihrer humanistischen Prägung. Dieser wird von den Beamten und den in ein politisches Amt Berufenen gepflegt und gehegt.
Hans-Georg Maaßen ist ein Beamter. Welche Pflichten hat er zu erfüllen? Er muss Grundgesetz hegen und pflegen. Welche fachliche Qualifikation sollte er haben? Die fachliche Qualifikation sollte durch das Studium der Jurisprudenz mit anschließender Dissertation gewährleistet sein. Und die wichtigste Qualifaikation für einen Beamten in einer nachgeordneten Bundesbehörde eines CDU-geführten Bundesministerium erfüllt er ebenfalls. Er ist CDU-Mitglied und das bereits 30 Jahre lang.
Um sein heutiges Handeln einzuordnen muss man den Werdegang des Herrn Dr. M., wie er im BfV genannt wird, kennen.
Nach seinem Studium der Jurisprudenz, begann seine Tätigkeit als einfacher Gärtner im Bundesinnenministerium. Er bekam das Beet des Ausländerrechts zur Pflege zugewiesen.
Durch seiner Dissertation zum Asylrecht mit dem Titel: „“Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht“, zeigte er wie er das Beet pflegen werden sollte. Mit Härte und Unnachgiebigkeit und immer mit der Angst versehen, das Unkraut im Beet könnte überhand nehmen. So verwandte er in seiner Dissertation den Begriff des Asyltourismus, als Gefahr des einwandernden Unkrauts.
Auf den mehr als 450 Seiten wird klar: Maaßen ist ein Hardliner. Selbst innerhalb der damals noch von Helmut Kohl geführten Partei. Er gebrauchte bereits damals die hysterischen Parolen heutiger Rechtspopulisten. Nutzpflanzen werden als Unkraut bezeichnet und müssen konsequent bekämpft werden auch mit den Mitteln von verbotenen Pestiziden. Seine Rezensentin, Gertrude Lübbe-Wolff, die langjährige Verfassungsrichterin bescheinigte Maaßen, dass er inhaltlich mitunter unsauber arbeitete: „Argumentative Gründlichkeit und Sorgfalt“ seien in Maaßens Doktorarbeit „des Öfteren recht selektiv.“
Seine Lehre als Gärtnerbock schloss er also nicht gerade überragend ab. Er durfte sein Beet weiter betreuen. Für seine Stellungnahme im Fall Kurnaz, dem im Pakistan von Amerikanern entführten türkischen Mitbürger aus Bremen, bescheinigte er, dass Deutschland nicht verpflichtet sei ihn zurückzunehmen, nachdem seine Unschuld erwiesen war. Die Begründung war in einem Rechtsgutachten damit begründet, dass Kurnaz länger als 6 Monate nicht mehr in Deutschland gewesen sei. Seine Chefin, Frau Dr. Merkel, hat sich dann für Kurnaz eingesetzt und ihn wieder in den Garten geholt. Man muss sich vorstellen, dass die Chefin sich über den kompetenten Beetverwalter hinweggesetzt hatte. Auch die Mitarbeiter in der Gärtnerei und die Besucher kritisierten den Umgang mit dem Unkraut, dass manche als Nutzpflanzen betrachten. Ausgestattet mit solchen wirklich lobenswerten Eigenschaften wie fachliche Kompetenz und Nibelungentreue wurde er weiter hoch gelobt. Er bekam ein größeres Beet zugewiesen. Auch hier überzeugte er im NSU-Verfahren und dem NSA-Verfahren durch rechtsstaatliches Handeln. Ihm war jedes Pestizid recht um sein Beet frei von Unkraut zu halten, auch, wenn das eingesetzte Petizid manche Nutzpflanze gleich mitbeseitigte. Und war wirklich mal eine Pflanze wie Amri in seinem Beet, übersah er dies geflissentlich. Nun hat er hat mit den Komplementärblauen eine neue Pflanze in seinem Beet gefunden, mehr Unkraut als Nutzpflanze, die er nun hegt und pflegt. Erst heimlich und dann als sie weithin sichtbar war, ganz offen.
Als seine Vorliebe für diese komplementärblaue Pflanze nicht mehr zu übersehen war hat er einen aktiven Mitstreiter in dem großen Langen aus Bayern gefunden. Nun können beide den Garten komplett umgestalten. Der Einsatz verbotener Pestizide ist ihnen gerade recht, selbst wenn dabei der ganze Garten zu einer demokratischen Wüste wird.
Die biederen Bürger schauen tatenlos zu. Wohlwissend dass der Garten durch die Böcke seine Schönheit verliert und Wildwuchs überhand nimmt.