Ein Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Chance für die Zukunft?

Vorbemerkung

Bereits um Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert wurde in Speenhamland (Südengland) ein System einer Grundsicherung eingeführt. Es sollte ein existenzsichernder Geldzuschuss gewährt werden, der an den Brotpreis und die Familiengröße gekoppelt war. Es war ein voller Erfolg.

Dieser Geldzuschuss wurde 1830 wieder abgeschafft, weil ein Regierungsbericht aus 13.000 Befragungen diesen Geldzuschuss als Ausgangspunkt von Faulheit und Kinderreichtum ausmachte. An diesem Bericht orientieren sich noch heute manche Organisationen. Ein Im-Nachhinein erfolgte.  Evaluierung ergab jedoch, dass der Bericht bereits geschrieben war, bevor die Daten vorlagen. Er war schlicht gefälscht, weil er nicht in das Weltbild der damals beginnenden Industrialisierung passte.

Die Versuche und Experimente gingen weiter. USA 1969, Kanada 1974. In diesem Jahrhundert Uganda, Ontario in Kanada oder die verlosten Grundeinkommen in Deutschland sind Beispiele des Versuchs Evaluierung des Grundeinkommens zu erreichen.

Die Einführung scheiterte in der Regel an der Vorstellung des geschenkten Geldes.

Der Angst Vermögen und Einkommen teilen zu müssen.

Seit mehr als 20 Jahren wird intensiv über ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in den Medien und in politischen Kreisen diskutiert. Mit mehr oder weniger Erfolg. Jede politische Gruppe, auch aus der Mitte der Gesellschaft widmete sich diesem Thema.

Die Ideen basierten immer auf der Grundsicherung des Existenzminimums, dem Kampf gegen Armut.

Die Folge daraus, es entstanden eine große Anzahl von Modellen eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Doch was waren das für Modelle? Keines der Modelle erkannte das gesellschaftliche Potenzial eines BGE. Man versuchte vielmehr das bestehende System von Hartz-IV zu verändern. Von der Erhöhung der Sätze bis zur Sanktionsfreiheit reichten die Vorschläge. Die Vorschläge endeten dann in der Regel als Hartz-IV-de-luxe.

Dies kann und darf nicht Ziel eines BGE sein.

Das BGE sollte vielmehr als Teilhabe am gesamtwirtschaftlichen Erfolg angesehen werden.

Ohne die Leistung der Bürger gibt es keinen gesamtwirtschaftlichen Erfolg.

Ein BGE stellt für alle Bürger den Anteil am Wirtschaftserfolg der Gemeinschaft dar. Jeder ist Teil dieser Gemeinschaft und die Gemeinschaft steht zu jedem Bürger.

Mit dieser Annahme wäre das Argument des Faulenzens, des geschenkten Geldes nicht mehr zutreffend. Jeder Bürger muss arbeiten um den gesamtwirtschaftlichen Erfolg und damit seinen Anteil an diesem Erfolg, seinem BGE, zu erwirtschaften.

Wir müssen uns von der Vorstellung befreien, dass das BGE ein Freischein zum Nichtstun wäre, ein Schlaraffenland für Alle generieren würde.

Nein, ein Bindungsloses Grundeinkommen (BGE) ist die Anerkennung für die Mitwirkung an dem Erfolg der Gemeinschaft.

Alle Versuche mit dem BGE waren regional oder lokal begrenzt. Die Evaluierung hat aber ergeben, dass die befürchtete Flucht vor der Arbeit nicht nachgewiesen werden konnte.

Bevor das System des BGE dargestellt wird, möchten wir noch einmal auf unsere kulturelle Entwicklung hinweisen.

Gustav le Bon hat diese Aussage 1895 getan:

„Mit dem endgültigen Verlust des früheren Ideals verliert die Rasse zuletzt auch ihre Seele, sie ist dann nur noch eine Menge allein stehender einzelner und wird wieder, was sie am Ausgangspunkt war, eine Masse.

Sie zeigt all ihre flüchtigen, unbeständigen und zukunftslosen Eigenschaften. Die Kultur ist ohne jede Festigkeit und allen Zufällen preisgegeben. Der Pöbel herrscht, und die Barbaren dringen vor. Noch kann die Kultur glänzend scheinen, weil sie das äußere Ansehen bewahrt, das von einer langen Vergangenheit geschaffen wurde, tatsächlich aber ist sie ein morscher Bau, der keine Stütze mehr hat und beim ersten Sturm zusammenbrechen wird.

Aus der Barbarei von einem Wunschtraum zur Kultur geführt, dann, sobald dieser Traum seine Kraft eingebüßt hat, Niedergang und Tod – in diesem Kreislauf bewegt sich das Leben eines Volkes. Sie gilt aber noch heute, mehr denn je.“

Wir haben ein Grundgesetz, das den Sozialstaat festschreibt.

Zu den Grundprinzipien des Sozialstaats zählt die Gewährleistung eines Grundstandards an sozialer Sicherheit,

z.B.:

1. a) Verfassungsfeste Grundprinzipien:

  • Schutz des Einzelnen bei Krankheit
  • Absicherung für Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit
  • Absicherung sozialer Mindeststandards (Existenzminimum)
  1. b) Dem Ziel der Herstellung sozialer Gerechtigkeit dienen Gesetze, die den Schutz des Schwächeren im Rechtsverkehr anstreben, z.B. im
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  1. c) Zur Verwirklichung des Sozialstaats gehören auch Aktivitäten der
  • Umverteilung und
  • Daseinsvorsorge.

 

Doch was wurde aus dem Sozialstaat gemacht.

Ein Hort des Niedriglohnsektors. Ein Hort der atypischen Beschäftigungsverhältnisse. Ein Hort von unbezahlbarem Wohnraum. Ein Hort der Zweiklassenmedizin. Ein Hort von flaschensammelnden Rentnern. Eine gespaltene Gesellschaft, in der die Abstiegsangst umgeht.

Wenn wir nicht neue Ziele setzen, werden wir unsere, in den Nachkriegsjahren gelebte Soziale Markwirtschaft verlieren. Unsere Gemeinschaft wird zerfallen in einzelne Individuen, dem Wind imperial agierenden Großkonzernen ausgeliefert.

Lasst uns unser Grundgesetz wieder zum Maß aller Dinge machen.

Lasst uns für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, ein BGE, kämpfen.

 

Wie muss ein Bedingungsloses Grundeinkommen gestaltet sein.

Im vorangegangen Absatz haben wir das BGE als notwendig erachtet und erkannt, dass es zu einem neuen gemeinschaftlichen Denken führt.

Das Netzwerk Grundeinkommen hat eine Definitionen für ein BGE geschaffen:

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll:

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindesteinkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grund- bzw. Mindestsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass eine Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder eine Gegenleistung verlangt wird.

Und hier liegt unseres Erachtens eine Art Widerspruch.

Ist mit dieser Definition ein BGE oder das in vielen Essays als emanzipatorisches BGE bezeichnet wird ausreichend definiert. Es wird nur von einer Mindesteinkommenssicherung gesprochen. Es muss von der Verpflichtung der Besitzenden gesprochen werden, den weniger Besitzenden eine ausreichende Teilhabe am Sozialstaat zu gewährleisten.

Es wird von gesellschaftlicher Teilhabe gesprochen und nicht weiter ausgeführt welchen Inhalt die gesellschaftliche Teilhabe umfasst.

Ist es der reine Konsum einer kulturellen Veranstaltung der damit beschrieben werden soll. Ist es die Möglichkeit, um am grenzenlosen Konsumieren teilzunehmen. Oder ist die gesellschaftliche Teilhabe das Nutzen von unbeschränkten Bildungsmaßnahmen.

Wie kann eine Teilhabe garantiert werden, wenn ich nicht Teil der Gemeinschaft bin. Es wird nur die Zahlung eines Betrages versprochen.

 

Ich bin Teil der Gemeinschaft. Der wirtschaftliche Erfolg der kulturellen Gemeinschaft basiert auf der Arbeitsleistung der Beschäftigen und dem Wissen und Können der Beschäftigten und dem Können des Unternehmers.

Wir müssen hier unterscheiden zwischen quantitativer Teilhabe und qualitativer Teilhabe.

Unser BGE gründet sich auf qualitativer Teilhabe und nicht auf der quantitativen Teilhabe unserer Gesellschaft, ausgedrückt durch eine Geldzahlung. Im Art. 14 Abs. 1 des GG ist das Eigentum und das Erbrecht garantiert aber in Abs. 2 heißt es: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und genau dieses fordern wir ein, nicht mehr und nicht weniger. Das Eigentum wird dem Individuum garantiert, aber sein Einsatz soll dem Allgemeinwohl dienen.

Die quantitative Teilhabe ist zu wenig, die Gegensätze, das Gefühl des Abgehängtseins in unserer Gemeinschaft zu überwinden.

Der häufig benutzte Begriff des emanzipatorischen BGE sollte näher definiert werden. Wir finden, dass ein emanzipatorisches BGE das Bestreben nach qualitativer Freiheit beinhaltet. Aber wir möchten das nicht nur im Bestreben belassen, sondern es sollte mit dem BGE erreicht sein und somit emanzipativ sein. Mit der Einführung eines BGE ist das Streben nach qualitativer Freiheit und Gleichheit und damit der wirklichen Teilhabe an der Gemeinschaft gewährleistet.

Mit unserem Modell des BGE werden die sozialstaatlichen Einrichtungen nicht abgeschafft oder außer Kraft gesetzt, sondern sie werden mit neuer Kraft gefüllt.

Wie kann das finanziert werden?

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